Logisth.AI bietet Covid-19 Fixkostenrechner | Auf Knopfdruck

Die Coronakrise stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Finanzministerium will den heimischen Betrieben neben anderen Hilfen auch mit dem Fixkostenzuschuss unter die Arme greifen. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten sind durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Zu deren Entlastung bietet BOXit nun in der Steuerberater-Software Logisth.AI einen Covid-19 Fixkostenrechner.

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Die Berechnung des Covid-19 Fixkostenzuschusses ist manuell mit einem sehr hohen, mehrstündigen Arbeitsaufwand verbunden. Mit dem im OCR-Belegerkennungstool Logisth.AI integrierten Covid-19 Fixkostenrechner funktioniert die Berechnung (fast) auf Knopfdruck.

Mit dem Covid-19 Fixkostenrechner ist es möglich, einen Fixkostenzuschuss für Klienten innerhalb kurzer Zeit zu bearbeiten und gut dokumentiert zu haben. Eine große Erleichterung für beide Seiten. (Dr. Michael Stöckelmaier)

Features und Vorteile:

  • Ausgangsbasis NTCS FIBU bzw. Daten und Informationen direkt aus dem Buchhaltungssystem
  • Gliederung aufgrund der Steuerkennzahlen wird übernommen
  • Auf Knopfdruck Berechnung aller möglichen Optionen des Covid-19 Fixkostenzuschusses
  • Ermittlung des optimalsten Zuschussbetrages bzw. besten Betrachtungszeitraumes („Wo kommt am meisten Fixkostenzuschuss heraus“)
  • PDF-Dokumentation via E-Mail inklusive Zustimmungserklärung und Vollständigkeitsvereinbarung
  • Automatisierte Übermittlung des finalen Ergebnis per Drag&Drop direkt ins FinanzOnline in Abstimmung mit dem Klienten

Beim ÖGSW KollegenInfoSeminar CORONA Update 2020 | Online präsentierte Digitalisierungsexperte und Steuerberater Dr. Michael Stöckelmaier, MBA, von KOLL & PARTNER Steuerberatung, den Covid-19 Fixkostenrechner. Mittlerweile hat die Kanzlei zwischen 120 und 150 Fixkostenzuschüsse mithilfe von Logisth.AI eingereicht.Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit, Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 deckt der österreichische Staat anteilig konkrete Fixkosten betroffener Unternehmen durch einen Fixkostenzuschuss (Fixkostenzuschusses I und Fixkostenzuschusses 800.000).

Ab 23. November 2020 startet die Gewährung des Fixkostenzuschusses 800.000. Damit werden der Antragstellerkreis und der Betrachtungszeitraum erweitert, und weitere Fixkostenelemente inkludiert.

Die zu berücksichtigenden Regelungen, Voraussetzungen und Einschränkungen zum Fixkostenzuschuss sind umfangreich. Aktuelle Informationen und Details zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss 800.000 finden sich auf der Website der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) unter folgendem Link https://www.fixkostenzuschuss.at/ und wir empfehlen eine Beratung bei dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

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