Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 09/2022

Logisth.AI Logisth.AI

AGB und Nutzungsvertrag Logisth.AI

Stand: 28.12.2023

BOXit GmbH als Vertriebs – und Supportpartner

Laurenz-Dorrer-Straße 6/1-2, 3300 Amstetten, Österreich sowie

Xion IT Systems GmbH als Produktentwickler

Dresdnerstraße 81-85, 1200 Wien als Auftragsnehmer.

1.Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Die von uns angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Interessenten (Steuerberatungskanzleien & Unternehmen) und nicht an Privatpersonen (Verbraucher). Die erbrachten Dienstleistungen erfolgen innerhalb Österreichs, Deutschland und der Schweiz. Für Bestellungen aus anderen EU-Staaten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

1.2. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind auch dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden oder aber auch mündlich gegeben wurden. Die Aufträge verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung

2.1. Standard (in der jährlichen Lizenzgebühr enthalten)

Telefonische Beratung bzw. Support: im Rahmen unserer Servicezeiten (die aktuellen Servicezeiten entnehmen Sie bitte unserer Webseite www.boxit.at)

Supportleistungen: durch das BOXit Service Center via Mail / Ticketsystem – erreichbar unter service@boxit.at
Installationsleistung: Bei eigener Produktinstallation wie in der ausgehändigten Installationsanleitung beschrieben. Support durch den Auftragnehmer ist gewährleistet. Basiswissen durch den Auftraggeber wird vorausgesetzt. Sollte der Auftraggeber Sonderwünsche bzgl. der Installation (z.B.: eingeschränkte Datenbankansichten oder anderwertige Einschränkungen haben, die zu Anpassungen seitens des Auftragnehmers führen, werden diese Aufwendungen mit einem gesonderten Stundensatz abgerechnet.

2.2. Optional

Im Rahmen des optional angebotenen Schulungspaketes werden Zusatzleistungen wie Vor-Ort Coachings, Trainings sowie Online-Coachings, Trainings, etc. angeboten. Die Verrechnung erfolgt gesondert. Es werden zusätzlich buchbare Usertrainings angeboten. 

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3. Preisanpassungen: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Termine alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.1. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5. Informationen über den Bestellprozess

5.1. Alle notwendigen Informationen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, die Installationszeit ist maßgeblich abhängig von der Bereitstellung notwendiger Informationen seitens des Auftraggebers. Erst nach vollständiger Übermittlung aller vom Auftragnehmer geforderten „Daten“ kann der Installationsprozess und die Live-Anbindung an Logisth.AI abgeschlossen werden.

5.2. Verzögerungen der Bereitstellung der Informationen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Speicherung der AGB

6.1. Der Vertragstext wird gemeinsam mit sämtlichen unserer Vertragsbestimmungen unter www.boxit.at/agb gespeichert. Die dort veröffentliche Version hat Gültigkeit.

7. Zahlung

7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind laut den jeweiligen Zahlungskonditionen zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Für Teilrechnungen und wiederkehrenden Lizenzgebühren gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Reali­sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der
Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

8. Urheberrecht und Nutzung

8.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadensersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

8.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

8.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

8.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB. Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

9. Vertragsdauer und Rücktrittsrecht bei Bibliotheks-(Standard-) Programmen

9.1. Die Verträge beginnen mit Datum der ersten Erfüllungshandlung, soweit dies nicht anderwertig im Leistungsvertrag vereinbart wurde. Die Verträge werden mit unbestimmter Dauer geschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Lizenzfälligkeit (dies ist in der Regel das ordentliche Installationsdatum + 12 Monate) ordentlich gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich automatisch um die Laufzeit von 12 Monaten.

Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung kann per E-Mail oder per Brief erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet. Nach Ablauf des Lizenzvertrages wird der Zugriff aller Nutzer auf das System gesperrt.

10. Datenschutz, Datenspeicherung und Geheimhaltung

Logisth.AI Datenschutz
Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnen eine gesonderte Datenschutzvereinbarung (Auftragsverarbeiterverzeichnis).

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

11.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

11.3. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

11.4. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

11.5. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

11.6. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich zugesicherten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers – dies gilt auch für sämtliche Leistungen seiner Mitarbeiter und Subauftragnehmer, für deren Handlungen der Auftragnehmer wie für eigene Handlungen haftet. Der Auftragnehmer leistet für die von ihm erbrachten Leistungen dafür Gewähr, dass sie frei von Rechten Dritter sind, sodass die vertraglich zugesicherten Rechtspositionen des Auftraggebers durch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt wird.

11.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen bestimmten Erfolg, sondern alleine dafür, dass er seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und dem Stand der Technik erbringt. Eine Haftung für allfällige Schäden durch Leistungen des Auftragnehmers besteht nur bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch den Auftragnehmer oder dessen Gehilfen. Für mittelbare oder indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder dergleichen ist jede Haftung, soweit zwingend gesetzliche Bestimmungen dem nicht ausdrücklich entgegenstehen, ausgeschlossen. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers, aus welchen Gründen auch immer, ist die Haftung des Auftragnehmers jedenfalls mit der Höhe des gegenständlichen Auftragsvolumens begrenzt; im Falle eines Dauerschuldverhältnisses (und zwar befristet oder unbefristet) zählt das Auftragsvolumen für den Zeitraum eines Jahres.

11.8. Der Auftraggeber trifft laufende Kontrollpflichten der Leistungen des Auftragnehmers; im Fall von Unregelmäßigkeiten hat der Auftraggeber unverzüglich den Auftragnehmer davon schriftlich in Kenntnis zu setzen, widrigenfalls ihn, im Fall von Schadenersatzansprüchen, eine Schadensminderungspflicht trifft.

11.9. Einstellungen in Bezug auf Berechnungen und Autorisierungen erfolgen ausschließlich auf Anweisungen des Auftraggebers. Eine Haftung für Falscheinstellungen aufgrund derartiger Vorgaben wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen verjährt ein Jahr ab Übergabe/Erbringung der Leistung, und zwar unabhängig davon, wann allfällige Ansprüche bekannt werden.

11.10. Der Auftraggeber stellt sicher, dass geeignete Vorkehrungen vor Datenverlust bzw. zur Ermöglichung einer Datenwiederherstellung getroffen sind (zB. durch regelmäßige Sicherungen).

11.11. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Vollständigkeit oder Unvollständigkeit der im DSGVO Assistenten eingetragenen Verfahrenstätigkeiten. Der Auftragnehmer stellt lediglich das Werkzeug des DSGVO Assistenten dem Auftraggeber zur Verfügung damit dieser selbst das gesetzlich notwendige Verfahrensverzeichnis erstellen kann.

11.12. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die in unseren Softwareprodukten integrierten Funktionalitäten von Drittanbietern (zB. Registrierkasse, Bankenschnittstelle). Der Auftragnehmer wird allerdings alle Anstrengungen unternehmen immer mit den besten Drittenanbietern in jedem Bereich zusammenzuarbeiten.

12. Loyalität

12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

13. Vertragssprache

13.1. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

14. Sonstiges

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.